AGB.
Diese Bedingungen regeln den Vertrag zwischen dem Verein Waldkinder Uster und den von uns betreuten Familien. Sie gelten ergänzend zu Ihrer individuellen Anmeldevereinbarung.
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über einen Probemorgen, das Anmeldeformular und ein Platzangebot unsererseits. Plätze werden mit der Bezahlung der jährlichen Anmeldegebühr (CHF 180) bestätigt; damit kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
2. Beiträge und Kündigung
Die Beiträge werden monatlich im Voraus verrechnet. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, schriftlich auf Ende eines Kalendermonats. Während der Kündigungsfrist bleiben die Beiträge geschuldet.
3. Verpasste Tage durch Wetter, Krankheit oder Ferien
Wir betreuen bei jedem Wetter, ausser bei deklariertem Sicherheitsrisiko (Gewitter, anhaltende Winde >60 km/h, Eisstürme). Tage, die wegen sicherheitsbedingter Schliessung ausfallen, werden auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Tage, die wegen Krankheit Ihres Kindes oder Familienreisen ausfallen, sind nicht rückerstattbar. Schliessungen an Feiertagen sind im Quartalspreis enthalten.
4. Versicherung und Haftung
Der Verein verfügt über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von bis zu CHF 5 Mio. (Mobiliar, siehe Impressum). Jedes Kind muss durch die Unfallversicherung der Familie gedeckt sein. Für persönliche Gegenstände, die im Wald verloren gehen oder beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung.
5. Fotos
Fotografien werden durch die Einwilligungseinstellungen in Ihrem Eltern-Portal geregelt — siehe Datenschutz.
6. Abholung, verspätete Abholung, ausgebliebene Abholung
Kinder müssen von einer namentlich genannten, autorisierten erwachsenen Person abgeholt werden. Verspätete Abholung (nach 12:35) wird mit CHF 30 pro angefangener Viertelstunde verrechnet. Bei ausgebliebener Abholung greifen wir auf das Notfallkontakt-Protokoll zurück und können letztlich die KESB einbeziehen.
7. Kündigung durch uns
Wir behalten uns das Recht vor, das Betreuungsverhältnis mit zwei Monaten Frist zu beenden, wenn der Platz nicht mehr im Interesse des Kindes ist; mit einem Monat Frist bei wiederholtem Zahlungsverzug; und fristlos bei schwerwiegendem Vertrauensbruch.
8. Anwendbares Recht
Schweizerisches Recht. Gerichtsstand: Uster, Kanton Zürich.